Er habe das nicht geöffnet, er habe keine Zeit für das. Er öffne eine E-Mail nur, wenn man ihn anrufe und ihm sage, man habe ihm etwas geschickt, er solle das überprüfen. Dann überprüfe er es (pag. 2340 Rz. 7 ff.). Auf Frage, ob er I.________ kenne, antwortete der Beschuldigte, er habe ihn bei der Polizei getroffen bei der Konfrontation, zuvor habe er ihn nicht gekannt (pag. 2338 Rz. 25 ff.). Auf Frage, weshalb ihm I.________ Geld überwiesen habe, wenn der Beschuldigte ihn vor dem Treffen bei der Polizei nicht gekannt habe, erklärte der Beschuldigte, dass er viele Leute, für die er Wein gekauft habe, gar nicht getroffen habe (pag.