Er habe den Kurierinnen Anweisungen und Informationen in Bezug auf die Übergabe der Drogen und in Bezug auf die jeweiligen Abnehmer gegeben. Er habe die Ausfuhr des Geldes nach Spanien organisiert, indem er Anweisungen gegeben habe, aus dem Drogenhandel stammende Bargeldbeträge an zurückreisende Kurierinnen zu übergeben, damit diese ihm das Drogengeld in Spanien aushändigen könnten (pag. 1452; Ziff. I.1. der Anklageschrift).