Der Beschuldigte soll zahlreiche Kokainfingerlinge an verschiedene Kurierinnen, namentlich an F.________, D.________, E.________ und G.________, insbesondere in Madrid, zwecks Einfuhr der Drogen in die Schweiz mittels Bodypacking übergeben sowie die Übergabe organisiert haben. Weiter habe er auch Flüge für die Kurierinnen gebucht, so namentlich Flüge von D.________, E.________ und G.________. Er habe die auf den Namen von W.________ gemietete Wohnung an der V.____-strasse in Biel, teilweise gemeinsam mit I.________, bewirtschaftet, indem er die Abholung der Post und die Bezahlung der Mietzinse veranlasst habe.