13 A.__(Alias Nr. 1) W.________»; pag. 344). Ferner wurde H.________ gemeinsam mit J.________ und K.________ an der V.____-strasse in Biel angehalten. Dabei wurden rund 500 Gramm Kokaingemisch sichergestellt, die nach gleicher Machart verpackt waren – zylinderförmige Fingerlinge à je rund 10 Gramm, teilweise mit farbiger Markierung versehen (pag. 1393; pag. 1404) – wie das bei F.________ sichergestellte und anhand von Fingerabdrücken eindeutig dem Beschuldigten zugeordnete Kokain (pag. 205). Ebenso verhält es sich mit den Aussagen von I.________, G.________ und F.____