__ sichergestellten Fingerlingen nachgewiesenen Fingerabdrücke des Beschuldigten, die Fotos von der Observation der V.____- strasse in Biel, diverse Abklärungen der Polizei im Zusammenhang mit Social Media sowie den diversen Telefonnummern und E-Mail-Adressen des Beschuldigten und den in den Telefonen gespeicherten Flugreservationen. Zudem gab es mit der Landesabwesenheit des Beschuldigten zufolge Ausschaffung im Jahre 2012 und seiner Unauffindbarkeit bis zur Auslieferung in die Schweiz am 26. Januar 2018 (pag. 74) sachliche Gründe für die Beschränkung des Konfrontationsanspruchs, soweit ein solcher überhaupt auszumachen ist.