19 Abs. 2 lit. a BetmG überschritten wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_720/2018 vom 3. Oktober 2018 E. 1.3). Dieser Grenzwert beträgt bei Kokain 18 Gramm des reinen Stoffs (BGE 145 IV 312 E. 2.1.1). Vorliegend wird dem Beschuldigten der Handel mit 9'735.5 Gramm reinem Kokain vorgeworfen, womit der Grenzwert von 18 Gramm bei weitem überschritten würde.