8. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 52 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 2041 ff.). Entgegen des durch die Verteidigung im Parteivortrag an der Berufungsverhandlung Vorgebrachten (pag. 2344) sind auch die Aussagen der beschuldigten Personen nicht nur auf ihre Plausibilität, sondern auch auf ihre Glaubhaftigkeit zu überprüfen und entsprechend zu würdigen.