1. Die beschlagnahmten Gegenstände seien einzuziehen und zu vernichten (Art. 69 StGB). 2. A.________ sei in Sicherheitshaft zu belassen (Art. 231 Abs. 1 Bst. a StPO). 3. Der beschlagnahmte Bargeldbetrag sei einzuziehen (Art. 70 StGB). 4. Es sei über die Aufbewahrung bzw. Löschung des erhobenen DANN-Profils [recte: DNA-Profil] sowie der erhobenen erkennungsdienstlichen Daten (Dakty, Foto, Signalement) zu verfügen. 5. Die Honorare der amtlichen Verteidiger seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 6. Das Urteil sei dem Bundesamt für Polizei mitzuteilen (Art. 28 Abs. 3 BetmG).