7 Art. 426 ff. StPO Art. 20 N-SIS-Verordnung zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersu- chungs- und Sicherheitshaft; 2. zu einer Landesverweisung von 10 Jahren (inkl. Ausschreibung im SIS); 3. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr von CHF 1'000.00 gemäss Art. 21 VKD). II. Im Weiteren sei zu verfügen: