4. Haft und vorzeitiger Strafantritt Der Beschuldigte befand sich vom 14. November 2017 (pag. 25) bis 11. Mai 2021, mithin für die Dauer von 1275 Tagen in Auslieferungs-, Polizei-, Untersuchungsund Sicherheitshaft. Mit Verfügung der Vorinstanz vom 24. Februar 2021 (pag. 2096 f.) wurde das Gesuch des Beschuldigten um vorzeitigen Strafantritt (pag. 1984 f.) gutgeheissen. Er trat die Strafe am 12. Mai 2021 vorzeitig an (pag. 2101 ff.).