2180 ff.). Der Beschluss blieb in der Folge unangefochten. Am 9. März 2022 ging eine Mandatsanzeige sowie ein Akteneinsichtsgesuch von Rechtsanwältin C.________ ein (pag. 2300). Die Akteneinsicht wurde Rechtsanwältin C.________ mit Verfügung vom 10. März 2022 gewährt, unter gleichzeitiger Aufforderung, innert 10 Tagen mitzuteilen, ob sie das Mandat als private Verteidigerin übernimmt (pag. 2303 f.). Mit Schreiben vom 31. März 2022 teilte Rechtsanwältin C.________ mit, dass sie das Mandat im Rahmen der Wahlverteidigung übernehme (pag.