3. Wechsel der Verteidigung Mit Gesuch an die Vorinstanz vom 5. August 2021 ersuchte der Beschuldigte um Wechsel der amtlichen Verteidigung. Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus, es fehle an einer wirksamen Verteidigung, weshalb er das Vertrauen in Fürsprecherin B.________ verloren habe (pag. 2108 f.). Nachdem die Vorinstanz der Staatsanwaltschaft sowie Fürsprecherin B.________ Gelegenheit zur Stellung-