2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Fürsprecherin B.________ im Namen des Beschuldigten am 17. Dezember 2020 fristgerecht die Berufung an (pag. 1984 f.). Die Urteilsbegründung datiert vom 26. August 2021 (pag. 1990 ff.) und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 2137 ff.). Mit ihrer form- und fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 20. September 2021 (pag. 2155 ff.) erklärte Fürsprecherin B.________ namens und auftrags des Beschuldigten die vollumfängliche Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil. Sie stellte folgende Anträge in Aussicht (pag. 2156): 1. A._____