[Festsetzung der amtlichen Entschädigung und des vollen Honorars der amtlichen Verteidigung unter Rück- und Nachzahlungspflicht zu Lasten des Beschuldigten.] III. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird in Sicherheitshaft belassen. Die Verlängerung der Sicherheitshaft wird für vorerst 6 Monate, d.h. bis am 10.06.2021, bewilligt (Art. 231 i.V.m. Art. 227 StPO). Begründung: siehe separate Begründung 2. Der Betrag von CHF 2'021.50 wird eingezogen (Art. 70 StGB).