2. Die Forderungen von D.________ werden infolge Rückzugs der Zivilklage als erledigt abgeschrieben. 3. Für die Behandlung des Zivilpunktes werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. VI. Weiter wird verfügt. 1. Die Zustimmung zur Löschung der von A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sowie von dessen DNA-Profil (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird erteilt (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 1 Bst. e und Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).