Davon sind 18 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 18 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von 1 Tag wird vollumfänglich auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 1'200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 11'826.50 (1/2 von insgesamt CHF 23'653.05; ohne Kosten für die amtlichen Entschädigungen).