Bern Rechtsanwalt L.________ sel. für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 12'845.00. Darauf besteht im Umfang von 1/2 gemäss seinem anteilsmässigen Unterliegen eine Rück- und Nachzahlungspflicht. Das volle Honorar wird auf der Grundlage des beantragten Stundenansatzes von CHF 230.00 berechnet. Entsprechend hat der Beschuldigte dem Kanton Bern 1/2 der für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichteten amtlichen Entschädigung von insgesamt CHF 12'845.00, ausmachend CHF 6'422.50, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt L._____