Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten wurden auf insgesamt CHF 23'653.05 festgesetzt und sind zu bestätigten. Aufgrund des rechtskräftigen Freispruchs von der Anschuldigung der eventualvorsätzlichen versuchten schweren Körperverletzung, evtl. eventualvorsätzlichen einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand (siehe Ziff. 5 oben) sind 1/2 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 11'826.50, vom Kanton Bern zu tragen.