84 22. Zivilklage C.________ Advokat K.________ beantragte mit Berufungserklärung vom 13. September 2021 namens des Straf- und Zivilklägers C.________ eine Genugtuung von CHF 7'500.00 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 12. September 2015 (pag. 1573). Zweifelsohne wurde C.________ durch die Handlung des Beschuldigten widerrechtlich und schuldhaft in seiner körperlichen Integrität verletzt. C.________ wurde von der Fahrzeugfront erfasst und via Kühlerhaube über das Fahrzeug katapultiert.