20. Fazit Strafmass Der Beschuldigte ist somit zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten zu verurteilen, wobei 18 Monate zu vollziehen sind. Für eine Teilstrafe von 18 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von 1 Tag wird vollumfänglich auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. Zudem ist der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 1'200.00, zu verurteilen, wobei ihm der bedingte Vollzug zu gewähren ist, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. V. Zivilpunkt