Nach dem Gesagten und unter Berücksichtigung der langen Verfahrensdauer rechtfertigt sich eine Reduktion der Strafe auf 30 Tagessätze Geldstrafe, dies – mit Blick auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse – bei einer Tagessatzhöhe von CHF 40.00. 19.2 Vollzug Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe, von gemeinnütziger Arbeit oder einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 42 Abs. 1 StGB).