Die VBRS-Richtlinien sehen für eine grobe Verkehrsregelverletzung eine Strafe ab 12 Strafeinheiten vor (S. 7, Ziff. 2 [sowohl in der aktuellen als auch in der Fassung per 1. Juli 2015]). Der Beschuldigte fuhr mit einer beinahe komplett zerborstenen Windschutzscheibe über eine Strecke von rund 200 Metern und gefährdete dadurch seine Fahrzeuginsassinnen und die sich auf diesem Streckenabschnitt befindlichen Personen. Hierfür rechtfertigt sich eine Strafe von 50 Tagessätzen Geldstrafe.