82 Der Beschuldigte wurde am 12. September 2015 um 14:56 Uhr vorläufig festgenommen und am 13. September 2015 um 00:59 Uhr aus der Polizeihaft entlassen (pag. 59 ff.). Entsprechend wird ihm die in Polizeihaft verbrachte Zeit von rund 10 Stunden im Umfang von einem Tag an die zu vollziehende Teilstrafe von 18 Monaten Freiheitsstrafe angerechnet.