Zwischen dem Vorfall im September 2015 und dem oberinstanzlichen Urteil liegen aber rund 7.5 Jahre. Allerdings gilt es zu beachten, dass das Verfahren äusserst umfangreich war und unzählige Einvernahmen erforderte. Bei der vorgeworfenen Tat handelt es sich um eine schwere Straftat mit hoher Strafandrohung, weshalb das lang andauernde Verfahren für den Beschuldigten zweifellos belastend war. Unter Berücksichtigung dieses Umstands ist dieser langen Verfahrensdauer mit 12 Monaten Rechnung zu tragen, womit eine Strafe von 36 Monaten bzw. drei Jahren Freiheitsstrafe resultiert. 18.6 Täterkomponenten