Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist gross. Bei Tötungsdelikten ist die Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts indes tatbestandsimmanent und deshalb neutral zu gewichten. Vorliegend wurden allerdings sechs Personen vom aufwärtsfahrenden Wagen des Beschuldigten erfasst, was beim Ausmass des verschuldeten Erfolgs zu berücksichtigen ist; der Beschuldigte konnte auch in keiner Weise voraussehen, wie viele Menschen er erfassen würde. Die erlittenen Verletzungen blieben glücklicherweise im Bereich von einfachen Körperverletzungen. Das Ausmass des verschuldeten Erfolges wiegt schwer.