13.2 Subsumtion Der Beschuldigte hat mit dem Führen eines Fahrzeuges, bei welchem die Frontscheibe beinahe komplett zerborsten war, ein nicht betriebssicheres Fahrzeug geführt und damit Art. 29 SVG i.V.m. Art. 57 Abs. 3 der Verkehrsregelverordnung (VRV; SR 741.11) als grundlegende Vorschrift im Sinne von Art. 90 Abs. 2 SVG verletzt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_672/2008 vom 16. Januar 2009). Seine Sicht auf die Fahrbahn war dadurch stark behindert und er konnte dem Verkehrsgeschehen nicht die erforderliche Aufmerksamkeit widmen.