72 12.3.2 Vorbemerkungen und Subsumtion Die Vorinstanz gelangte zum Schluss, dass die Voraussetzungen für das Vorliegen eines schuldausschliessenden Notstandes (nicht anders abwendbare gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben, Subsidiarität und Proportionalität bzw. Verhältnismässigkeit) erfüllt seien und sprach den Beschuldigten folglich frei vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung, evtl. versuchten schweren Körperverletzung.