(Ort) war weder ein Angriff auf den Beschuldigten selber im Gange noch drohte ein solcher unmittelbar (z.B. aufgrund drohender Haltung bewaffneter Menschen). Dass der Beschuldigte nach dem Wendemanöver ungebremst in die Menschenmenge fuhr, war zudem präventiv, um gar nicht erst in die erneute Gefahrensituation zu kommen.