69 12.2 Rechtswidrigkeit 12.2.1 Theoretische Grundlagen Die Erfüllung des objektiven und subjektiven Tatbestandes indiziert in der Regel die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens. Ein Verhalten kann aber trotzdem rechtmässig sein, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Liegt umgekehrt kein rechtfertigender Umstand vor, ist ein tatbestandsmässiges Verhalten rechtswidrig. Es gibt gesetzliche und ausser- oder übergesetzliche Rechtfertigungsgründe. Als gesetzlicher Rechtfertigungsgrund ist insbesondere die rechtfertigende Notwehr gemäss Art.