Der Beschuldigte war in keiner Art und Weise in der Lage, das ihm bekannte Risiko durch sein Verhalten zu kalkulieren oder dosieren. Er musste damit rechnen, dass sich Personen auf der Fahrbahn befanden und durch seine Fahrt zu Tode kommen können. Mit seiner waghalsigen Autofahrt hat der Beschuldigte das Risiko von Toten bewusst in Kauf genommen. Eine Tötungsabsicht ist hingegen weder belegt noch naheliegend, insbesondere auch mit Blick auf die gefahrene Geschwindigkeit. Primäres Ziel war es, Hilfe bei der Polizei zu holen und nicht, die Angreifer zu töten.