Gemäss Beweisergebnis fuhr der Beschuldigte ohne Brille und mit zerborstener Frontscheibe die O.________(Strasse) hoch, im Wissen darum, dass sich kurze Zeit zuvor noch Menschen auf der Strasse aufhielten. Der Beschuldigte wusste, dass eine Autofahrt unter diesen Umständen Menschen lebensgefährlich verletzen oder töten kann und nahm dies als Folge seines Vorgehens zumindest billigend in Kauf.