Subjektiv ist allerdings zu prüfen, ob von einer versuchten (eventual-)vorsätzlichen Tötung, eventuell schweren Körperverletzung auszugehen ist. Dem Beschuldigten lässt sich auf Grund des Beweisergebnisses nicht nachweisen, dass er direktvorsätzlich den Tod der verletzten Personen hat herbeiführen wollen. Stellt sich die Frage, ob er solches in Kauf genommen hat. Gemäss Beweisergebnis fuhr der Beschuldigte ohne Brille und mit zerborstener Frontscheibe die O.________(Strasse) hoch, im Wissen darum, dass sich kurze Zeit zuvor noch Menschen auf der Strasse aufhielten.