12. Vorwurf gemäss Ziff. I.2. der Anklageschrift 12.1 Tatbestandsmässigkeit 12.1.1 Theoretische Grundlagen Vorsätzliche Tötung (Art. 111 aStGB) Gemäss Art. 111 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (aStGB [nachfolgend StGB]; SR 311.0) wird bestraft, wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne dass eine der besonderen Voraussetzungen der Art. 112 bis 117 StGB zutrifft. Art. 111 StGB ist demnach charakterisiert durch das Fehlen von spezifischen Tatbestandsmerkmalen und setzt lediglich die vorsätzliche Verursachung des Todes eines Menschen voraus (TRECHSEL/PIETH, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 4. Aufl.