Der Beschuldigte fuhr, auch, nachdem er mehrere Personen erfasst hatte, ohne anzuhalten weiter, bis er oben an der O.________(Strasse)/P.________(Strasse) auf die Polizei gestossen ist. Die erfassten Personen erlitten die in der Anklageschrift umschriebenen Verletzungen, das ist unbestritten. 63 III. Rechtliche Würdigung