Der äussere Ablauf gemäss Anklageschrift kann als erwiesen erachtet werden. Demnach konnte sich der Beschuldigte dem Angriff im oberen Teil der O.________(Strasse) entziehen. Für die in diesem Zusammenhang angeklagten Delikte erfolgte ein Freispruch, welcher rechtskräftig geworden ist. Anschliessend fuhr der Beschuldigte die O.________(Strasse) hinunter und wendete im Bereich der Kreuzung O.________(Strasse) / AK.________ (Ort) den Wagen. Nicht erstellt ist hingegen, dass eine Gefahrenlage unmittelbar beim Wenden des Fahrzeugs bestanden haben soll und der Beschuldigte in einem absoluten Ausnahmezustand gewesen wäre.