welchem Zustand und Alter befindet sich die angefahrene Person etc. Das alles und beispielsweise auch die Frage, ob sich jemand liegend auf der Strasse befunden haben könnte, konnte der Beschuldigte nicht wissen. Was die Vorinstanz somit mit dieser Prozentangabe beweisen wollte, ist nicht ersichtlich. Auch die Berechnung der Geschwindigkeit durch die Vorinstanz ist nicht nachprüfbar. Aufgrund der Videoaufnahmen dürfte allerdings die von der Vorinstanz angenommene Geschwindigkeit auf alle Fälle nicht zu hoch ausgefallen sein. So schätzte Polizist AU.