Auch zur Frage der gefahrenen Geschwindigkeit hat sich die Vorinstanz in expertenähnlicherweise geäussert und unter Einbezug von Prozentangaben aus dem Internet ausgeführt, dass bei der angenommenen Geschwindigkeit von ca. 30 km/h die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Anprall die angefahrene Person gestorben wäre, bei ca. 1.5% liege. Auch dies scheint problematisch, zumal ihr das erforderliche Fachwissen dazu fehlt und damit gleich mehrere Parameter ausgeblendet werden, die für die Beantwortung einer Sterbewahrscheinlichkeit von Experten wohl auch noch zu beurteilen wären, so z.B. wo wird die Person angefahren, in