10.5.9 Geschwindigkeit Auch zur Frage der gefahrenen Geschwindigkeit hat sich die Vorinstanz in expertenähnlicherweise geäussert und unter Einbezug von Prozentangaben aus dem Internet ausgeführt, dass bei der angenommenen Geschwindigkeit von ca. 30 km/h die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Anprall die angefahrene Person gestorben wäre, bei ca. 1.5% liege.