Zusammenfassend kann gesagt werden: Der Beschuldigte fuhr im Wissen darum, dass sich auf der Strasse Menschen befinden können und ohne sicheres Wissen, wie es seinem Kollegen und dessen Begleiter geht, die O.________(Strasse) wieder hoch. Beweggrund dafür war es, Hilfe bei der obenstehenden Polizei für seine Kollegen zu holen. Die Vorinstanz attestiert dem Beschuldigten, er sei beim Aufwärtsfahren eher auf der linken Seite gefahren, wohl, weil er wusste, dass sich Personen auf der Strasse befanden.