159 Z. 458 f.). Die Tatsache, dass er kurz vor dem Zusammenprall mit der Menschengruppe eine Ausweichbewegung machte, um nicht in den Wagen seiner Kollegen zu fahren, zeigt auch, dass es ihm nicht einfach egal war, was mit diesen passierte. Hingegen war ihm in diesem Moment egal, was mit den Personen, die ihn angegriffen hatten, passierte. Anhalten an dieser Stelle war nun keine Option mehr, der Beschuldigte fuhr, ohne