Er selber sagte, befragt zu seiner Geschwindigkeit, er sei langsam gefahren, weil er damit rechnen musste, dass sich Personen auf der Strasse befanden. Dass er im Übrigen einen Teil der Schuld auf die Fussgänger schob, die sich auf der Strasse befanden, obwohl dort ja keine Fussgängerzone war, ist Teil der Aussagen, die weniger überzeugend sind und eben auch zeigen, dass der Beschuldigte zu entscheidenden Punkte auch beschönigende Aussagen gemacht hat. Der Beschuldigte befand sich zweifelsohne in diesem Zeitpunkt in einer Ausnahmesituation, dass er sich – wie dies die Vorinstanz beschreibt – in einem Flucht- oder Panikmodus befand, ist gerade nicht gegeben.