Seine eigenen Aussagen in diesem Zeitpunkt, nämlich, dass er daran dachte, zur Polizei zu gehen und diese sich ja oben befand oder auch, dass er seinem Mitfahrer helfen wollte, deuten allerdings gerade nicht darauf hin, dass er sich in einem absoluten Ausnahmezustand befand, sondern durchaus in der Lage war, zu denken und eine Entscheidung zu treffen. Zudem hat der Beschuldigte ausgeführt, es sei nicht diskutiert worden, er sei der Fahrer gewesen und habe (sinngemäss) entschieden. Andernorts gab er dann noch an, es könne sein, dass AO.________ ihm gesagt habe, er solle wenden.