(Ort) Die Vorinstanz hat sich unter Mithilfe des Internets ein Fachwissen zum Schockzustand zusammengesucht und daraus praktisch eine Diagnose zum Zustand des Beschuldigten im fraglichen Zeitpunkt gestellt, was problematisch erscheint. Sicherlich kann der Vorinstanz zugestimmt werden, wenn sie davon ausgeht, dass der Beschuldigte unmittelbar zuvor heftige Gewalteinwirkung auf sich, seinen Kollegen und auch auf den Wagen miterleben musste und dass er zudem auch seine Tochter und Cousine dabei hatte und auch für diese verantwortlich war. Dass er sich