In der Berufungsverhandlung sprach der Beschuldigte dann klar von drei Personen, die links und rechts der Strasse gestanden seien, links und rechts stehende Personen hatte er auch zuvor schon erwähnt, und gab ebenso klar an, dass er grundsätzlich an diesen Personen hat durchfahren können. Die Tatsache, dass er sein Fahrzeug vor Ort wenden konnte, was auch eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, die Tatsache, dass andere Fahrzeuge auch durchfahren konnten, spricht klar gegen eine Blockade der Strasse durch irgendwelche Personen. Sowohl der Beschuldigte, also auch U.___