177 Z. 31 ff.). Auch in der zweiten Befragung vom 1. Dezember 2015 führte sie zunächst nur aus, dass sie nach unten gefahren seien, sie dem Beschuldigten gesagt habe, er solle wenden, sie hätten nicht gewusst, wo die Kollegen gewesen seien und sie keine Polizei gesehen hätten. Der Beschuldigte habe dann gewendet und sei die Strasse wieder hoch zur Polizei gefahren (pag. 183 Z. 439 ff.). Er habe das Fahrzeug gewendet, weil T.________ nicht im Fahrzeug gewesen sei und weil sie zurück zur Polizei gewollt hätten (pag. 189 Z. 507 ff.).