58 U.________ erwähnte das Vorhandensein von Menschen an diesem Ort, die für sie bedrohlich hätten sein können und ein Wendemanöver unumgänglich hätten erscheinen lassen nicht in der ersten Einvernahme. So schilderte sie, dass der Beschuldigte sie gefragt habe, wo T.________ sei und sie ihm geantwortet habe, dass er noch oben zwischen den Leuten sei. In dem Moment habe der Beschuldigte den Wagen gewendet und sei nach oben gefahren (pag. 177 Z. 31 ff.).