Worin die Provokation zudem bestanden haben soll, konnten die Angreifer nicht konkretisieren. Vielmehr geht auch die Kammer davon aus, dass diese Behauptung seitens einiger Privatkläger als Rechtfertigung für deren Angriff herhalten soll. 10.5.4 Angriff auf die Fahrzeuge und die Insassen Der Angriff auf die beiden Fahrzeuge und die Fahrzeuginsassen wurde – wenn auch nicht von Beginn weg – videomässig festgehalten. Unter Einbezug der Aussagen kann als erstellt erachtet werden, dass die kurdischen Demonstranten zunächst angefangen haben, auf das vordere Auto einzuschlagen, woraufhin T.__