Auch ist davon auszugehen, dass an ihren Fahrzeugen keine Aufkleber der Grauen Wölfe angebracht waren, gibt es doch auch keine Hinweise, dass der Beschuldigte oder seine Mitreisenden Mitglieder dieser Gruppe wären. Insbesondere konnte auch im Nachhinein kein solcher Aufkleber oder Spuren eines Aufklebers am Fahrzeug festgestellt werden. Der Beschuldigte dürfte nach dem Vorfall zudem weder zeitlich noch aufgrund seiner Verfassung in der Lage gewesen sein, allfällige Aufkleber vom Auto zu entfernen, zumal er das Fahrzeug nach dem Ereignis relativ schnell verliess und in Polizeigewahrsam kam.