Danach eskalierte die Situation. Ergänzend ist anzufügen, dass die Fahrzeuginsassen mit einer solchen Situation sicher nicht gerechnet haben und entsprechend unvorbereitet in diese Lage gekommen sind. 10.5.3 Grund der Anhaltung der beiden Fahrzeuge In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist davon auszugehen, dass seitens des Beschuldigten und der Fahrzeuginsassen zu diesem Zeitpunkt keine Provokationen ausgegangen sind und sie insbesondere aufgrund ihrer Bekleidung als türkische Staatsangehörige erkannt, durch die Strassenblockade der Kurden gestoppt und in der Folge mit Schlaggegenständen angegriffen wurden.