10.5 Gesamtwürdigung 10.5.1 Vorbemerkung Nachfolgend ist dem Aufbau der Vorinstanz folgend eine Gesamtwürdigung der einzelnen Phasen vorzunehmen. 10.5.2 Ankunft des Beschuldigten und AM.________ in Y.________ (Ort) und Aufeinandertreffen mit kurdischen Demonstrationsteilnehmern an der O.________(Strasse) Die Kammer schliesst sich den Ausführungen der Vorinstanz an, wonach es als erstellt erachtet werden kann, dass die Insassen der beiden Autos ursprünglich beabsichtigten, zur bewilligten Demonstration der X.________ auf dem Q.________(Platz) zu gehen.